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Leistungen & Garantien

Allgemeine Bedingungen für die Brillenversicherung.

1. Was ist versichert?

Versichert sind sämtliche auf Maß angefertigten Korrektur- und Sonnenkorrekturbrillen (Aktionsprodukte ausgenommen), die in einer Niederlassung der Fielmann Srl in Italien gekauft worden sind und für die gemäß Brillenpass nicht ausdrücklich auf die Brillenversicherung verzichtet worden ist.

2. Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind alle Gefahren, denen die Korrekturbrillen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, z. B. Bruch, Beschädigung, Diebstahl und Verlust, unter Berücksichtigung des Leistungsumfanges nach Punkt 5 und mit Ausnahme der unter Punkt 6 aufgeführten Schäden.

3. Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit.

4. Wie lange hat die Versicherung Gültigkeit?

Die Versicherung beginnt am Tag des Kaufs der Korrekturbrille und endet 12 Monate danach, mit Ausnahme der unter Punkt 7 aufgeführten Regelung.

5. Versicherungsschutz

Gegen Vorlage des Brillenpasses erhältst du von einer Niederlassung der Fielmann Srl Italia folgende Leistungen:

5.1 Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Ersatz eines Glases oder beider Gläser und/oder der Fassung erforderlich wird. Bei Totalschaden erhälst du als Entschädigung eine Fassung oder ein Glas bzw. zwei Gläser oder eine Brille gleicher Art bis zur Höhe des maximal versicherten Betrags (siehe 5.3). Dabei wird ein Selbstbehalt in Höhe von 10 € für die Fassung und 7,50 € je Glas (25 € für die komplette Brille) erhoben. Der Selbstbehalt gilt für Einstärkengläser und für Mehrstärkengläser. Für Kinderbrillen wird kein Selbstbehalt erhoben, wenn das Kind bei Auftragsbestellung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

5.2 Beschädigung
Bei Beschädigung wird deine Brille fachgerecht repariert. Übersteigen die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten, erhältst du Ersatzleistung wie im Totalschadenfall unter Anwendung des entsprechenden Selbstbehalts (siehe Punkt 5.1)

5.3 Maximal versicherter Betrag
100 € für die Fassung, 75 € pro Glas.

6. Hinweis
Nicht versichert sind Schäden, die durch eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Versicherung gilt auch nicht für Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiß bei normalem Gebrauch der Korrekturbrille entstanden sind.

7. Allgemeine Informationen im Schadensfall
Benachrichtige bitte unverzüglich eine Niederlassung der Gruppe Fielmann Srl Italia. Nach Abwicklung eines Totalschadens erlischt der Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Versicherung für die neue Brille ist selbstverständlich möglich. Bei einer Beschädigung gilt die Versicherung unverändert gemäß Brillenpass.

Die Brillenversicherung von Fielmann und der HanseMerkur. 

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